56.

Mit einer Leiche darf sich eine schwangere Frau nichts zu schaffen machen, weil sonst das Kind zeitlebens eine Todtenfarbe behalten würde.

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Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 23. 56. [Mit einer Leiche darf sich eine schwangere Frau nichts zu schaffen]. 56. [Mit einer Leiche darf sich eine schwangere Frau nichts zu schaffen]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4kxxd.0