Wer bei dem weg bawet / der hat vil meyster.

Da ein ieder der fürüber geht / sagt / Das solt er also vnd also gebawet haben / Der bawmeyster macht es wies jm gefellt. Ein bůchschreiber auch also gůt als ers kan / Aber dise meyster vnd richter můß er leiden /vnnd eben die / die es so gůt zuhawen vnd zuschreiben / nimmermehr vermöchten.

Wer etwas offentlich anfahet vnnd handelt / der můß einn ieden daruon richten vnnd meystern lassen. Wirt er eins bessern bericht / [117] so nemm ers an vnd folge / Geschichts nit / sonder es seind vergebene eitele wort / daß er den rock schüttel / vnd laß es hinfallen / dann es ist vnmüglich daß es iederman werd gefallen.


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TextGrid Repository (2026). Egenolff, Christian. Wer bei dem weg bawet - der hat vil meyster. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4hmfh.0