13.

Wenn es Jemand lebhaft oder öfters von einem Verstorbenen träumt, soll man sich desselben annehmen, denn er bedarf der Hilfe, und Niemand soll sich, ohne Gefahr zu laufen, lange betteln lassen.

Ertingen.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Birlinger, Anton. 13. [Wenn es Jemand lebhaft oder öfters von einem]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4h9mp.0