13.

Wenn es Jemand lebhaft oder öfters von einem Verstorbenen träumt, soll man sich desselben annehmen, denn er bedarf der Hilfe, und Niemand soll sich, ohne Gefahr zu laufen, lange betteln lassen.

Ertingen.

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Kolimo+

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TextGrid Repository (2026). Collection 64. 13. [Wenn es Jemand lebhaft oder öfters von einem]. 13. [Wenn es Jemand lebhaft oder öfters von einem]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4h9gw.0