7.

Wenn man einem Todten die Augen oder den Mund nicht gut zumachen kann, so ist das ein Zeichen, daß aus dem nämlichen Hause bald wieder Einer sterben muß.


Mündlich.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 58. 7. [Wenn man einem Todten die Augen oder den Mund nicht gut zumachen]. 7. [Wenn man einem Todten die Augen oder den Mund nicht gut zumachen]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4h22s.0