12.

Die folgenden Kinder erhalten die Namen der [164] Aeltern, oder der nächsten Verwandten, wenn nicht die Gevatterleute einen besondern Namen vorschlagen.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 49. 12. [Die folgenden Kinder erhalten die Namen der Aeltern, oder der nächsten]. 12. [Die folgenden Kinder erhalten die Namen der Aeltern, oder der nächsten]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4f348.0