[123] 14.

Eine Morgengabe kennt man nicht: das Römische Recht hat aus den freyen Bauern Hörige gemacht; damit fiel diese deutsche Sitte. Doch war auch im nordischen Gothenreich die Morgengabe schon mit der Brautgabe bedungen.


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TextGrid Repository (2026). Schönwerth, Franz Xaver von. 14. [Eine Morgengabe kennt man nicht: das Römische Recht hat aus den]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4f28t.0