1604.

Krystallsehen. Der Betrüger hat ein gläsernes Prisma, auf dessen eine Fläche ein Gesicht eingeschliffen ist. Ohne es aus der Hand zu geben, läßt er für 4 ßl. den Bestohlenen durch das Glas das Gesicht sehen. Derselbe muß nun an der Aehnlichkeit des Gesichts seinen Dieb errathen.


Meklenb. Jahrb. 5, 108f.

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TextGrid Repository (2026). Collection 34. 1604. [Krystallsehen. Der Betrüger hat ein gläsernes]. 1604. [Krystallsehen. Der Betrüger hat ein gläsernes]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4dbtc.0