1525.

Fängt man ein Geschäft an, so darf man den ersten Käufer nicht gehen lassen; dann verkauft man gut. Man muß Handgeld zu bekommen suchen.


FS. 546.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 1525. [Fängt man ein Geschäft an, so darf man]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4dbn6.0