1797.

Hat eine Wunde gewässert und man will das feuchte Verbandläppchen verbrennen, so muß es in helle Flammen geworfen werden. Verglimmt es langsam auf Kohlen, so hat der Kranke Schmerzen davon.


Gegend von Hagenow. Fräulein Krüger.

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TextGrid Repository (2026). Collection 34. 1797. [Hat eine Wunde gewässert und man will]. 1797. [Hat eine Wunde gewässert und man will]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4d9w8.0