1513.

Wer einem Anderen sein Unglück klagt, der soll hinzusetzen ›Steen und Been to klagen‹, sonst klagt er ihm das Unglück an.


FS. 547.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 1513. [Wer einem Anderen sein Unglück klagt]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4d9n5.0