302.

Fällt bei einem Begräbniß die Erde der Seitenwände des Grabes nach, so holt der Todte bald einen nach. Pechüle.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 22. 302. [Fällt bei einem Begräbniß die Erde der Seitenwände des Grabes nach]. 302. [Fällt bei einem Begräbniß die Erde der Seitenwände des Grabes nach]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4crsm.0