345.

In den Zwölften darf kein Flachs auf dem Wocken bleiben, sonst kommen die heiden (Zigeuner, Zwerge) und spinnen ihn ab; auch darf man dann keinen Mist austragen. Glandorf bei Iburg.

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Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 22. 345. [In den Zwölften darf kein Flachs auf dem Wocken bleiben, sonst]. 345. [In den Zwölften darf kein Flachs auf dem Wocken bleiben, sonst]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4crjf.0