297.

Wird die Leiche fortgetragen, so kehrt man [435] sogleich die Bank um, daß die Beine nach oben kommen; das Stroh, auf welchem die Leiche gelegen, darf man nicht wieder benutzen, sondern muß es sogleich verbrennen. Rauen.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Kuhn, Adalbert. 297. [Wird die Leiche fortgetragen, so kehrt man sogleich die Bank um]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4cr99.0