3.

Unter den Geladenen wird aber ein Unterschied gemacht: denn die Einen, die nächst Befreundeten und Gevatterleute, werden zum Kirchgang und zur Mahlzeit geladen und heißen eigentliche Hochzeitgäste – zum Unterschiede von den Ehrengästen, welche nur zur Gesellschaft, zu Mahl und Tanz kommen: den Ersteren allein wird Strauß und Limonie angeschrieben. Jeder Gast hat nämlich das Recht, einen Ehren-oder Nebengast zu benennen, der nachgeht zu Mahl und Tanz. – Tiefenbach.

Dieselben Zeichen schreibt er an die Thüre des[64] Wirthshauses, in welchem die Hochzeit gehalten wird, nebst der Anzahl der geladenen Gäste, damit sich der Wirth darnach richten kann.


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TextGrid Repository (2026). Schönwerth, Franz Xaver von. 3. [Unter den Geladenen wird aber ein Unterschied gemacht: denn die]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4m2w9.0