[101] 2.

Die Seelen jener Menschen, welche mit Verbrechen belastet in Unbußfertigkeit verharren und so aus der Welt getreten sind, werden gleichfalls zur Hölle verurtheilt und sind nun die Verdammten; die Seelen derjenigen aber, welche sich zwar bey ihrem Ableben mit Gott versöhnt, aber für ihre Sünden nicht Genugthuung geleistet haben, unterliegen zwar auch der Strafe; doch ist diese nur zeitlich. Es sind dieArmen Seelen im Fegfeuer.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 50. 2. [Die Seelen jener Menschen, welche mit Verbrechen belastet in Unbußfertigkeit]. 2. [Die Seelen jener Menschen, welche mit Verbrechen belastet in Unbußfertigkeit]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4m241.0