g.

Schütten Bokholt, ein zu Schütten Bauernstelle bei Munderloh gehörendes Holz, war früher dem Boden nach Eigentum der Familie Schütte, dem Holze nach aber Eigentum der Herrschaft. Einst bot die Herrschaft dem Bauern für den Grund und Boden 1000 Taler, der Bauer aber bot auch 1000 Taler, wenn ihm die Herrschaft das Holz überließe. Die Herrschaft schlug ein, und so kam das Holz in den [297] freien Besitz der Familie Schütte. In diesem Bockholt haben früher Zwerge gehaust.

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Kolimo+

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TextGrid Repository (2026). Collection 30. g. [Schütten Bokholt, ein zu Schütten Bauernstelle bei Munderloh gehörendes]. g. [Schütten Bokholt, ein zu Schütten Bauernstelle bei Munderloh gehörendes]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4m1dj.0