41.

Wird ein ganzes Brot angeschnitten, so muß es vorher auf der untern Seite mit dem Messer bekreuzt werden, sonst bringt es dem Genießenden kein Gedeihen.

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Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 23. 41. [Wird ein ganzes Brot angeschnitten, so muß es vorher auf der untern]. 41. [Wird ein ganzes Brot angeschnitten, so muß es vorher auf der untern]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4kzsv.0