55.

Eine Frau darf sich während ihrer Schwangerschaft keine Speise versagen, zu der sie Lust verspürt; denn alle Speisen, die sie sich so entzieht, würde das Kind künftig, wenn es erwachsen ist, nicht essen können.


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TextGrid Repository (2026). Kuhn, Adalbert. 55. [Eine Frau darf sich während ihrer Schwangerschaft keine Speise]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4kz5z.0