56.

Mit einer Leiche darf sich eine schwangere Frau nichts zu schaffen machen, weil sonst das Kind zeitlebens eine Todtenfarbe behalten würde.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Kuhn, Adalbert. 56. [Mit einer Leiche darf sich eine schwangere Frau nichts zu schaffen]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4kxqh.0