Wer einn stein nicht allein erheben kan / der soll jhn auch selbander ligen lassen.

In der auffrůr im lãd zu Wirtenberg / der arm Contz /Anno 1513. Kam võ der selben sachen wegen einer zů Stůtgarten auch inns [169] gefengkniß / Endtlich hat man jhn auff den platz mit andern Burgern gefürt / jhnen die köpff abzuschlagen / als den auffrürischen.

Da hat diser Burger ein stille begert / dann er hette das volck anzureden / vnd hat angefangen vnnd gesagt / in beiwesen des Hertzogen mit seim gwaltigen hauffen: Lieben freund / heut solt jhr an mir lernen /daß wer einn steyn allein nicht erheben mag / der soll jn auch selbander ligen lassen. Ich hab mich auff ander leut verlassen / die bei mir halten wolten / aber ich bin von jnen betrogen. Also daß vns diß Sprichwort erinnere / wie kleiner glaub auff ander leut zusetzen sei in grossen sachen. Wil iemand etwas anfahen /der gedenck daß ers für sich selbs anfahe / vnd außfüre / vnnd setze bei leib vnd leben kein hoffnung auff eins andern hülff / dann sie kan jhm fehlen. Ist kein trew noch glaub mehr.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 70. Wer einn stein nicht allein erheben kan - der soll jhn auch selbander ligen lassen. Wer einn stein nicht allein erheben kan - der soll jhn auch selbander ligen lassen. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4hn56.0