Mancher můß entgelten / des er nie genossen hat.

Es macht ein böser bůb / daß sein mancher frommer entgeltē můß / denn wir sind also gesinnet / dz wo vns einer ein mal einn tuck thůt / so glauben wir nimmer. Wer ein mal stilt / der můß sein lebtag ein dieb sein /wiewol wir hierinn vnrecht thůn / denn wir können jrren vnd sündigen / vnd dennoch widerkeren. Vnn dieweil wir dem vrtheyl folgen / so můß mancher entgelten des er nie genossen hat / das ist / mit vnschuld můß ers entgelten. Ein ander hat vns betrogen / vnd sintemal wir sorge haben / diser möchte es auch thůn /so glauben wir jhm auch nicht / vnnd er můß also des vorigen entgelten.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Egenolff, Christian. Mancher muß entgelten - des er nie genossen hat [2]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4hm4c.0