490.

Wer sich auf die rechte Seite legt, wird vomSchrättele nicht gedrückt.1

Biberach.

Fußnoten

1 Vgl. Schönw. I. 215. 7.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 66. 490. [Wer sich auf die rechte Seite legt, wird vom Schrättele]. 490. [Wer sich auf die rechte Seite legt, wird vom Schrättele]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4hd7z.0