24.

Man soll während des Kochens oder Essens Niemand die »Spätzlein« oder »Knöpflein« in die Pfanne oder in die Schüssel zählen, denn so »vergunnt« man Jemand das Essen, und der Essende wird von der Speise nicht satt.

Ertingen.


License
CC-BY-4.0
Link to license

Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2026). Birlinger, Anton. 24. [Man soll während des Kochens oder Essens Niemand]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4hczd.0