230. Kirchenstrafen für Gefallene in Fürstenbergischen Orten an der Donau.

Jedes gefallene Mädchen mußte an drei Sonntagen nacheinander mit einem Strohkranz um den Arm vor die Kirchenthüre stehen; alle Kirchenleute gingen an ihr vorbei. Ihr Verführer stund ihr gegenüber, wenn er aus gleichem Orte war, mit einem Strohkranz um das Knie.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Birlinger, Anton. 230. Kirchenstrafen für Gefallene in Fürstenbergischen Orten. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4hcs2.0