286. Tanzen in Rottweil.

Das Tanzen ist nur bis zur Vesper erlaubt, aber das Tanzen auf offener Gassen gänzlich untersagt1. Nach einer andern Verordnung vom 14. Juni 1585 war das Tanzen nur für den ersten Tag der Hochzeit gestattet, und dabei waren alle sog. Winkeltänze verboten2.

Fußnoten

1 Ruckgab. Rotw. I. 168. Ratsprotokoll v. 7. Jan. 1584.

2 Anmerkung 212. S. 168.


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TextGrid Repository (2026). Birlinger, Anton. 286. Tanzen in Rottweil. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4hcn4.0