221.

In Bolstern, O.A. Saulgau, mußte jedesmal der jüngstverheiratete Bürger den Todtengräberdienst übernehmen. Natürlich verrichtete er dieses Geschäft nicht selbst, sondern bezahlte den schon herkömmlich aufgestellten Mann dafür, was oft, wenn es lang keine Hochzeit traf, eine beschwerliche [208] Last war. Erst bei der Rechnungsabhör zu Anfang 1861 kam die Obrigkeit zufällig auf diesen Missbrauch und hob ihn zum Aerger Vieler, die den Dinst bereits bezahlt, auf.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 65. 221. [In Bolstern, O.A. Saulgau, mußte jedesmal]. 221. [In Bolstern, O.A. Saulgau, mußte jedesmal]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4hcbz.0