67.

Das Zeug, das ein Kind vor seiner Taufe trägt, darf nach Sonnenuntergang nicht draußen hängen, sonst wird das Kind ›betöwert‹.


Aus Teterow. Seminarist Mohr.


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Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 67. [Das Zeug, das ein Kind vor seiner Taufe trägt]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4gnq6.0