4.

hängt ein Obles-Ey, gelegt am Gründonnerstag und geweiht am Ostertag, in den Stall, welches kein Ungeding zuläßt – Neukirchen – und besonders gegen das Zopfflechten der Pferde und das Blutmelken der Kühe schützt, Rötz;

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TextGrid Repository (2026). Collection 51. 4. [hängt ein Obles-Ey, gelegt am Gründonnerstag und geweiht am Ostertag]. 4. [hängt ein Obles-Ey, gelegt am Gründonnerstag und geweiht am Ostertag]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4g8xx.0