5.

Der erste Finger eines Hingerichteten wird abgeschnitten und schon während des Abschneidens zu einem beliebigen Zwecke getauft, d.h. in Gedanken bestimmt, wogegen man alle Tage für die Ruhe des Toden beten muß. Neukirchen St. Chr.


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TextGrid Repository (2026). Schönwerth, Franz Xaver von. 5. [Der erste Finger eines Hingerichteten wird abgeschnitten und schon]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4g7qx.0