4.

Der kirchlichen Einsegnung bedurfte es sonst vor dem Beylager nicht; ursprünglich konnte die Ehe unmittelbar nach dem Verlöbnisse vollzogen werden; [120] eine Spur davon erblicken wir darin, daß die oberpfälzische Braut stellenweise schon vor der Trauung in das Haus des Bräutigams zieht.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Schönwerth, Franz Xaver von. 4. [Der kirchlichen Einsegnung bedurfte es sonst vor dem Beylager nicht]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4g7ng.0