4.

Der kirchlichen Einsegnung bedurfte es sonst vor dem Beylager nicht; ursprünglich konnte die Ehe unmittelbar nach dem Verlöbnisse vollzogen werden; [120] eine Spur davon erblicken wir darin, daß die oberpfälzische Braut stellenweise schon vor der Trauung in das Haus des Bräutigams zieht.

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Kolimo+

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TextGrid Repository (2026). Collection 51. 4. [Der kirchlichen Einsegnung bedurfte es sonst vor dem Beylager nicht]. 4. [Der kirchlichen Einsegnung bedurfte es sonst vor dem Beylager nicht]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4g7m6.0