13.

Gegen das Verzaubern und Verhexen der Pferde stellt man einen Gaisbock in den Stall, der ein schwarzes Kreuz auf dem Rücken trägt.

Anderwärts bannt man den eingetretenen Zauber dadurch, daß man dem Thiere mit dem im Barren liegenden Hafer über den Rücken hinunter fährt. Tänesberg.

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Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 49. 13. [Gegen das Verzaubern und Verhexen der Pferde stellt man einen Gaisbock]. 13. [Gegen das Verzaubern und Verhexen der Pferde stellt man einen Gaisbock]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4f2q9.0