1533.

Am ersten Weihnachtstage und Neujahr muß kein Wasser aus dem Brunnen geholt werden; denn der Genuß desselben würde Unglück in der Familie hervorrufen.


Von einem Seminaristen in Neukloster.

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Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 34. 1533. [Am ersten Weihnachtstage und Neujahr muß kein]. 1533. [Am ersten Weihnachtstage und Neujahr muß kein]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4dbj0.0