1612.

Wenn ein Huhn oder sonst ein Thier abhanden gekommen ist, so soll man ein Brot verkehrt auf den Tisch legen und einen Besen auf den Kopf stellen; so kommt das Thier von selbst wieder; wird es aber von fremden Leuten eingeschlossen gehalten, so [334] soll es keine Ruhe haben und so lange schreien, bis es in Freiheit gesetzt wird.


Aus Dömitz. F. Kreutzer.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 34. 1612. [Wenn ein Huhn oder sonst ein Thier abhanden]. 1612. [Wenn ein Huhn oder sonst ein Thier abhanden]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4dbhv.0