16a.

Wenn eine Hexe der andern ihre Künste mittheilen will, so nimmt sie einen weißen Stock von der Straße beim Zaune, thut ihn ihr in die Hand und sagt, sie sollte ›an den witten stock griepen undt Gott vorlahten‹.


Aus Wittenburger Hexenproceßacten von 1689. Zacher's Zeitschrift 6, 161.

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Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 34. 16a. [Wenn eine Hexe der andern ihre Künste mittheilen]. 16a. [Wenn eine Hexe der andern ihre Künste mittheilen]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4dbd8.0