168.

Wird beim Nähen eines Kleidungsstückes eine Nadel in drei Stücke gebrochen, so wird sich der Inhaber desselben in dem Kleidungsstücke verloben.


Domänenpächter Behm in Nienhagen.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 34. 168. [Wird beim Nähen eines Kleidungsstückes]. 168. [Wird beim Nähen eines Kleidungsstückes]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4db8f.0