1550.

Meineidige werden vom Blitz erschlagen (bekommen den Schlag, werden blind). Wenn aber ein Meineidiger, während er den Meineid schwört, seine Strümpfe verkehrt angezogen hat oder die linke Hand in die Hosentasche steckt oder mit derselben einen Knopf seines Rockes anfaßt, so schadet ihm der Meineid nichts. (Richter sollten hierauf Achtung geben.)


FS. 558.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 34. 1550. [Meineidige werden vom Blitz erschlagen]. 1550. [Meineidige werden vom Blitz erschlagen]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4db4j.0