341.

Wenn man in den Zwölften wäscht und die Wäsche im Freien trocknet, so muß eins aus der Familie in dem Jahre sterben. Neumark.


Vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 154.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 22. 341. [Wenn man in den Zwölften wäscht und die Wäsche im Freien trocknet]. 341. [Wenn man in den Zwölften wäscht und die Wäsche im Freien trocknet]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4crm4.0