335.

In den Zwölften darf man keinen Mist austragen, sonst muß man ein Stück Vieh missen; ebenso darf man keinen Nagel einschlagen, sonst vernagelt man das Vieh und endlich darf man auch nicht spinnen, sonst spinnt man sich einen Strick um den Hals. Kleinbremen bei Bückeburg.


Vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 151, 171.


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TextGrid Repository (2026). Kuhn, Adalbert. 335. [In den Zwölften darf man keinen Mist austragen, sonst muß man ein]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4cqqn.0